Erneut stellt die Paritätische Tarifgemeinschaft unter Beweis, dass eine angemessene Vergütung und gute Arbeitsbedingungen in sozialen Berufen auch in Brandenburg wirtschaftlich möglich sind. Am 8. Juni 2020 einigte sich die Paritätische Tarifgemeinschaft mit der Gewerkschaft ver.di über Tarifsteigerungen von durchschnittlich 3 Prozent zum 01.01.2021. Zudem wurde der Ausgleich für besonders belastende Arbeitssituationen erneut verbessert. So erhalten in Zukunft Beschäftigte in Nachtarbeit früher als bisher bis zu 4 Tage Zusatzurlaub und Beschäftigte, die in Notsituationen an freien Tagen einspringen, erhalten eine Prämie von bis zu 55 Euro. Nach der letzten Tarifsteigerung am 01.01.2020 in Höhe von 3,29 Prozent setzen die Tarifpartner nun auch für das Jahr 2021 die Maßstäbe für Vergütung und Arbeitsbedingungen in sozialen Berufen in Brandenburg. Die gerade jetzt viel beschworene Wertschätzung der Beschäftigten darf sich nicht in Applaus und warmen Worten erschöpfen, sondern muss sich auch finanziell sowie in weiter verbesserten Arbeitsbedingungen ausdrücken. Die Tarifverhandlungen wurden schon im Mai 2020 und damit in der Laufzeit des aktuellen Tarifvertrages für das Jahr 2021 aufgenommen, weil die Pflegeeinrichtungen, die Einrichtungen für die Kinder- und Jugendhilfe und für die Behindertenbetreuung in den kommenden Monaten mit den jeweiligen Kostenträgern bzw. mit der Pflegekasse die für die Refinanzierung der Tarifsteigerung erforderlichen Pflege- und Kostensätze neu verhandeln müssen. Zwischen dem Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. (PTG) und der Gewerkschaft ver.di besteht seit dem 1. Januar 2019 ein Flächentarifvertrag für die Sozialwirtschaft im Land Brandenburg. Erfasst sind damit Betreiber von stationären, teilstationären und ambulanten Pflegediensten, Einrichtungen der Behindertenbetreuung, Betreiber von Werkstätten für behinderte Menschen, Kindertagesstätten, Stationen der Kinder- und Jugendhilfe sowie weitere Bereiche der Sozialwirtschaft und soziale Beratungsstellen.